Wechsel der Sprache bei Online-Buchungen unzulässig
Das Amtsgericht Essen hat kürzlich entschieden, dass Online-Buchungen nicht ohne vorherige Ankündigung während der Buchung von einer Sprache in eine andere wechseln dürfen (Az. 44 O 77/10).
Bei der Buchung über eine ungarische Fluggesellschaft sei der Klägerin angeboten worden, den Vorgang in Deutsch durchzuführen. Abschlieβend wurden wichtige Informationen wie die Buchungsbestätigung allerdings nur auf Englisch gegeben. Dies verstoße laut Amtsgericht gegen die gesetzliche Informationspflicht des Anbieters.
Bietet die Fluggesellschaft die Buchung auf Deutsch an, müssen auch alle folgenden Informationen in dieser Sprache zur Verfügung gestellt werden – es sei denn, der Anbieter hat bereits zu Beginn darüber informiert. Eine Zuwiderhandlung kann mit bis zu 250.000 Euro bestraft werden.
Eine Übersetzung des kompletten Buchungsvorgangs wäre für die Fluggesellschaft mit weniger Kosten verbunden gewesen als die Gerichtskosten. Darüber hinaus erhöht eine mehrsprachige Webseite die Wahrscheinlichkeit, dass mehr Kunden angelockt werden. Studien haben ergeben, dass Kunden eher zum Kauf bereit sind, wenn die Webseite in der jeweiligen Muttersprache vorliegt.
Quelle: Juraforum