Service-Angebot | 25.01.2013

Tipps zur Übersetzung von E-Commerce-Webseiten

In den meisten Fällen geht es bei Übersetzungen darum, den Inhalt eines Dokuments direkt in der Zielsprache wiederzugeben.

Was internationale E-Commerce-Webseiten angeht, kann der Sachverhalt allerdings ein anderer sein. Eine direkte Übersetzung einiger Inhalte kann für deren Zweck nicht ausreichend sein.

Das Steuerberatungsunternehmen Accordance weist darauf hin, dass bestimmte Vorschriften, wie zum Beispiel zur Mehrwertsteuer auf Ausfuhrwaren, eingehalten werden müssen.

„Fernabsatzbestimmungen, die von der EU festgelegt sind, verlangen von Unternehmen, dass diese die entsprechende Mehrwertsteuer für alle E-Commerce-Transaktionen berechnen”, erklärt Andy Spencer, Leiter Consulting bei Accordance.

Wenn Webseiten-Übersetzungen angefertigt werden, bei denen solche Bestimmungen zutreffen, dann schlägt das Unternehmen verschiedene Optionen vor.

Komplexe Sachverhalte – wie exakte Versand- und Lieferkosten – sollten am besten gar nicht erwähnt werden, solange Sie keine definitiven Preise mit Ihrem Kurierdienst ausgehandelt haben.

Genauso wichtig ist es, Bestimmungen zur Alterseinschränkung für den Verkauf der Waren zu kennen und sicherzustellen, dass die Übersetzung der Webseite auch die Vorschriften der unterschiedlichen Mitgliedsstaaten aufzeigen.

Mit einer proaktiven Herangehensweise an solche Sachverhalte können Sie sich auf die Weiterentwicklung Ihres Produktangebots für das Ausland konzentrieren und leichter in den europäischen Markt expandieren. The Translation People steht Ihnen bei Ihrer Webseiten-Lokalisierung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Quelle: PR Web


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