Nachrichten aus der Übersetzungsbranche | 11.03.2013

Bundestag plant niedrigere Honorare für Gerichtsdolmetscher

Der Bundestag berät derzeit über das “Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts”, welches eine Senkung der Honorare der bei Gerichten und der Polizei tätigen Übersetzer und Dolmetscher vorsieht. Gleichzeitig wird den einzelnen Justizbehörden eingeräumt, mit lokalen Übersetzern und Dolmetschern individuelle Verträge abzuschließen, die allerdings nicht über dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen liegen dürfen. Derzeit liegen die gesetzlichen Honorarsätze bereits bis zu 10 % unter der Vergütung, wie sie in der Privatwirtschaft üblich ist.  Der Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher hat nun offiziel bei der Bundesregierung Protest eingelegt. Es besteht die Befürchtung, dass damit zunehmend unzureichend ausgebildete Übersetzer und Dolmetscher zum Einsatz kommen, da öffentlich bestellte Dolmetscher aufgrund der geringen Bezahlung in andere Berufe abwandern.

Letztes Jahr hat Großbritannien in diesem Bereich bereits einen Präzedenzfall vorgelegt: Nachdem die Honorare für Gerichtsdolmetscher durch die britische Regierung drastisch gesenkt wurden, protestierten die Dolmetscher gegen die schlechte Bezahlung und traten in den Streik. Schlecht ausgebildete Dolmetscher erschienen daraufhin bei Gerichtsverhandlungen, was in einigen Fällen zu falschen Übersetzungen und damit schwerwiegenden Folgen für den korrekten Ablauf der Gerichtsverhandlung führte. Gerade bei Gerichtsverfahren und Polizeiverhören sind professionelle Dolmetscher und Übersetzer auschlaggebend. Wenn das bei Gericht Gesagte ungenau oder sogar falsch wiedergeben, kann dies im schlimmsten Fall zu einer falschen Verurteilung führen. Die Debatte in Deutschland geht weiter.

Quelle: Business-on


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