Service-Angebot | 17.04.2014

Umzug nach Spanien: Sommer, Sonne, Siesta und schwieriger Hauskauf

Rund 8000 Deutsche wagen jährlich den Schritt und wandern nach Spanien aus. Der Traum von Sommer, Sonne und Siesta ist aber auch verlockend. Doch bevor Tapas und Paella auf der Terrasse der eigenen Finka genossen werden können, gilt es einige bürokratische Hürden beim Immobilienkauf zu überwinden. Der deutsch-spanische Rechtsverkehr ist da nicht immer ganz unkompliziert. Fest steht auf jedenfall, dass unzählige Dokumente benötigt werden: Aber in welcher Sprache? Und genügt eine Kopie? Braucht man eine Übersetzung und wenn ja, muss diese beglaubigt werden? Fragen über Fragen, die vor gemütlichen Abenden im Eigenheim beantwortet werden müssen.

Grundsätzlich gilt das spanische Recht, alle Dokumente und Verträge sind also in Spanisch. Es ist deshalb äußerst ratsam, sich einen guten auf Immobilien spezialisierten Anwalt zu suchen. Anders als in Deutschland gibt es zwar auch nicht-anwältliche Berater, die aber im Falle einer Falschberatung so gut wie nie über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dokumente, die auf jeden Fall benötigt werden, sind die folgenden: Ausweispapiere, im Eigentumsregister eingetragene beglaubigte Kaufurkunde, Grundbuchauszug, Zahlungsbeleg der letzten spanischen Grundsteuer, Zahlungsbeleg der letzten Urbanisationsgebühr, die spanische Steuernummer, Wohnungsunbedenklichkeitsbescheinigung im Falle von Neubauten und Inventarliste, falls Inventar miterworben wird. Diese Liste wird jedoch in vielen indivieduellen Fällen noch erweitert werden müssen.

Wichtig ist zudem, dass ein Notar in Spanien lediglich eine beurkundende Funktion hat. Das bedeutet, es wird nur das beurkundet, was von den Parteien vorgelegt wird, eine umfassende Beratung ist hier nicht zu erwarten. Sollten der Käufer beim Notartermin nicht persönlich anwesend sein können,ist eine Vollmachten notwendig, die ins Spanische übersetzt und auf jeden Fall beglaubigt sein muss.

Somit müssen alle deutschen Dokumente stets in einer beglaubigten Übersetzung vorliegen, weshalb die Beauftragung eines professionellen Übersetzers unabdingbar ist. Laut einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe muss dabei die Unterschrift des allgemein vereidigten Übersetzers nicht noch zusätzlich notariell beglaubigt werden. Alles in allem steht einem Immobilienkauf in Spanien nichts im Wege, solange man gründlich recherchiert und nur qualifizierte Fachkräfte konsultiert.

The Translation People bietet juristische Fachübersetzerund kann bei Bedarf auch Übersetzungen beglaubigen, legalisieren und notariell beglaubigen lassen. Sollten Sie also Hilfe bei der Übersetzung von rechtlichen Dokumenten benötigen, könne Sie uns gerne kontaktieren.


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