Übersetzungstechnologie | 30.10.2012

Fachverband der Übersetzer testet Google Translate

Der kostenlose Übersetzungsdienst Google Translate wurde vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) getestet. Das wichtigste Ergebnis vorab: Auf Google Translate ist nicht immer Verlass – aber, wer hätte das schon gedacht?

Der Verband hat Google Translate stellvertretend für alle Online-Übersetzungstools getestet und Texte aus den Sprachen Chinesisch, Englisch, Polnisch und Spanisch ins Deutsche übersetzen lassen. Darunter waren Texte aus dem Alltag eines Übersetzers: ein Zeitungsartikel, eine Bedienungsanleitung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Geschäftskorrespondenz. Die Rechtschreibung war nicht wirklich einwandfrei, schnitt aber mit einer Schulnote von 1 bis 2 relativ gut ab. Bei der inhaltlichen Bewertung der Übersetzungen einigte man sich hingegen auf eine Schulnote zwischen 4 bis 5.

Vor allem mit dem deutschen Satzbau tat sich das Tool schwer: „Kaum ein Satz war fehlerfrei. Manche Passagen waren schlicht unverständlich“, so BDÜ-Präsident André Lindemann. „Man kann bei Google Translate nie sicher sein, ob man der Übersetzung auch vertrauen kann.“

Daher sollte man Google Translate nur für die Übersetzung in eine Zielsprache verwenden, die man auch versteht. So kann man selbst die Fehler ausbessern. Einen Abgleich mit dem Original kann man allerdings nur vornehmen, wenn man auch die Ausgangssprache ausreichend versteht.

Für private Zwecke und um einen Text grob zu verstehen, kann man gern bei Google Translate nachschlagen, aber für die Übersetzung von Fachtexten, beglaubigte Übersetzungen und Texte, die in einer Fremdsprache veröffentlicht werden sollen, sollte man besser Profis wie The Translation People zu Rate ziehen.

Vertrauliche Texte sollten auf keinen Fall in Google Translate eingegeben werden, da die Vertraulichkeit der Texte nicht gewahrt wird. Falls Sie einen Maschinenübersetzung von vertraulichen Texten benötigen, wenden Sie sich bitte an The Translation People. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Quelle: BDÜ Pressemitteilung


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